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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsicht bei Barzahlungen Wie Sie ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen
Geldwäsche kennt man aus Mafiafilmen oder der Berichterstattung über Clans. Aber auch als Privatperson können Sie vom Geldwäschegesetz betroffen sein.
In die Pizzeria an der Ecke verirrt sich fast nie ein Gast und trotzdem geht der Laden nicht pleite? Das könnte ein erster Hinweis sein, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Solche Scheinfirmen sind ein probates Mittel von Kriminellen, um Geld zu "waschen". Doch was ist das eigentlich genau – Geldwäsche? Wie funktioniert sie? Und wer ist verpflichtet, einen Verdacht zu melden? t-online klärt die wichtigsten Fragen.
Was ist Geldwäsche?
Bei der Geldwäsche, in der Schweiz und Österreich auch Geldwäscherei genannt, schleusen Kriminelle illegal erwirtschaftetes Geld oder illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf ein.
Das Geld oder Vermögen kann dabei zum Beispiel aus Steuerhinterziehung, Drogenhandel, Korruption, Raub oder Waffenhandel stammen. Die Geldwäsche soll diese Herkunft verschleiern. Sobald gewaschen, nutzen die Kriminellen das Geld für alltägliche Geschäfte.
Geldwäsche ist laut dem Geldwäschegesetz (GwG) ein Straftatbestand nach § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB). Der Kampf gegen sie ist für Staaten zentral, um die Organisierte Kriminalität einzudämmen. Auch Terrorismus ist schwieriger zu finanzieren, wenn die Behörden Geldwäsche vorbeugen und verfolgen. Geldwäsche hindert eine Volkswirtschaft zudem daran, zu wachsen.
Zum Begriff: Der Ausdruck "Geldwäsche" geht angeblich auf den berühmten Mafiaboss Al Capone zurück. Er investierte seine illegalen Einnahmen nämlich in Waschsalons, um ihre Herkunft zu verschleiern.
Wie funktioniert Geldwäsche?
Ziel der Geldwäsche ist es, die Herkunft illegal erworbenen Geldes zu verschleiern und dieses "schmutzige Geld" so zu "waschen", dass es schwierig wird, seine Herkunft zurückzuverfolgen. Dabei durchläuft das Geld drei Phasen.
Phase 1: Einschleusen (Placement)
In der ersten Phase versuchen Geldwäscher, die illegal erwirtschafteten Einnahmen in den Finanzkreislauf einzuspeisen. Das geschieht zum Beispiel, indem sie es meist von Dritten in kleinen Beträgen auf ein Bankkonto einzahlen lassen. Dieses liegt in der Regel im Ausland; am besten in einem Land mit einer anderen Währung. Diese Art der Geldwäsche nennt man auch "Smurfing", zu Deutsch "Schlumpfen".
Auch per Investition in Scheinfirmen können Kriminelle Geld waschen. Dann spielen beispielsweise schlecht laufende Restaurants, Casinos oder Spielhallen am Ende des Monats plötzlich hohe Gewinne ein.
Phase 2: Verschleierung (Layering)
In dieser Phase geht es darum, völlige Verwirrung zu stiften. Dafür tätigen die Kriminellen zahlreiche Transaktionen, überweisen also Geld von der einen Bank zu Firma X, um es dann von dort weiter an eine Offshore-Bank im Ausland zu leiten. Diese gibt dann zum Beispiel Firma Y ein Darlehen, mit dem die Firma Y dann eine fiktive Rechnung des Unternehmens X begleicht.
An der Verschleierung beteiligen sich üblicherweise auch Anwälte, Steuerberater oder Notare, also Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Das soll die Überweisungen seriös erscheinen lassen.
Phase 3: Integration
Als Letztes kehrt das "gewaschene" Geld zurück in den legalen Wirtschaftskreislauf. Die Kriminellen nutzen es dann beispielsweise, um es in Geldanlagen wie Immobilien oder Aktien zu investieren, aber auch zum Kauf von Luxusgütern wie Yachten oder Kunstwerken. Ganz Gewiefte legen es erneut in Scheinfirmen an – und der Kreislauf beginnt von Neuem.
Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?
Das Strafmaß für Geldwäsche regelt das Strafgesetzbuch (StGB) in § 261. Demnach drohen Geldwäschern Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter erwerbsmäßig handelt oder Mitglied einer Bande ist, die sich gegründet hat, um fortlaufend Geld zu "waschen".
Aber auch Privatpersonen können gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Das ist dann der Fall, wenn sie Waren oder Dienstleistungen bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten. Denn Barzahlungen in dieser Höhe hat die EU mittlerweile verboten. Vorher hatte man in Deutschland lediglich nachweisen müssen, woher das Geld stammt. Gleiches galt bei der Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro.
In vielen EU-Ländern lag die Bargeldgrenze bereits viel tiefer. In Italien etwa, dem Land der Mafia, dürfen Sie mit Bargeld keine Waren kaufen, die mehr als 1.000 Euro kosten. In Griechenland sind sogar nur 500 Euro erlaubt.
Wie melde ich einen Geldwäscheverdacht?
Das Geldwäschegesetz regelt auch, welche Unternehmen und Berufsgruppen dazu verpflichtet sind, Geldwäsche aktiv vorzubeugen. Zu diesen sogenannten Verpflichteten gehören vor allem Unternehmen aus dem Finanzsektor, etwa Kreditinstitute und Finanzdienstleister, aber auch Versicherungen, Rechtsanwälte, Glücksspielanbieter und Immobilienmakler.
Sie haben sogenannte kundenbezogene und transaktionsbezogene Sorgfaltspflichten. Das heißt, sie müssen die Identität von Kunden überprüfen und verdächtige Kontobewegungen sofort melden. Das geschieht bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU).
Hegen Sie als Verpflichteter den Verdacht, dass ein Kunde Geldwäsche betreibt, müssen Sie umgehend eine elektronische Verdachtsmeldung über das Meldeportal der FIU goAML verfassen. Außerdem dürfen Sie das Geschäft, das Sie zu Ihrem Verdacht veranlasst hat, in der Regel nicht genehmigen – es sei denn, die Staatsanwaltschaft oder die FIU stimmt dem zu oder die Aufklärung der Straftat wäre dadurch gefährdet.
Mögliche Hinweise auf Geldwäsche könnten sein:
- Beteiligte und Geschäftszweck der Transaktion werden verheimlicht.
- Der Kunde nutzt ungewöhnlich hohe Bargeldbeträge.
- Der Kunde versucht, seine Identität zu verschleiern.
- Der Kunde sitzt in einem Land mit hohem Geldwäsche-Risiko.
- Der Kunde besitzt viele Konten.
- Eigene Recherche
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: "Geldwäsche"
- Bundeskriminalamt: "Geldwäsche"
- ht-strafrecht.de: "Was ist Geldwäsche?"
- Validatis: "Geldwäsche: Definition, Strafen & Prävention"
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe: "Geldwäschegesetz gilt auch für Privatpersonen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa